Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
2. Leistungen des Veranstalters
3. Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
5. Preise und Zahlungsbedingungen
6. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
7. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
8. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
9. Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
10. Lehrmaterial
11. Haftung
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Ina Renken, handelnd unter „Hof Frida- Mensch, Pferd, Natur“ (nachfolgend „Veranstalter“), gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen / Seminaren (nachfolgend „Veranstaltung“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2) Leistungen des Veranstalters
2.1 Der Veranstalter bietet ausschließlich Präsenzveranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website des Veranstalters sowie in der Internetpräsenz in den sozialen Medien.
2.2 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Kunden und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.3 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen durch sich selbst und ggf. durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.4 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3) Vertragsschluss
3.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
3.2 Der Kunde kann sein Angebot über die Email Adresse des Veranstalters abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er seine Daten per Anmeldeformular übermittelt hat, ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab.
3.3 Der Veranstalter kann das Angebot des Kunden innerhalb von sieben Tagen annehmen,
– indem er dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
– indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Veranstalter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der Veranstalter das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
3.4 Bei einer Anmeldung über die Website des Veranstalters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.
3.5 Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über eine Email an den Veranstalter kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
3.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3.7 Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
4) Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5.2 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen sind nicht im Preis inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt.
5.3 Dem Kunden steht als Zahlungsmethode die Banküberweisung zur Verfügung.
6) Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
6.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
6.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
7) Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Veranstalter kann für seine Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.
7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens sieben Tage vor Kursbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter wird dem Kunden seine Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis sieben Tage vor Kursbeginn zugehen lassen.
7.3 Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Verlangen unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7.4 Macht der Kunde nicht von seinem Recht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so wird der Veranstalter dem Kunden ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurückerstatten.
8) Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
8.1 Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Kursleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
8.2 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
8.3 Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
8.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
9) Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Veranstalter dem Kunden das Recht ein, seine Anmeldung für eine Veranstaltung des Veranstalters nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):
9.1 Der Kunde kann seine Anmeldung bis zu 14 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. Storniert der Kunde seine Anmeldung fristgerecht, so wird der Veranstalter ihm ein ggf. bereits gezahltes Teilnahmeentgelt innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Veranstalter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Kunde für seine Zahlung an den Veranstalter verwendet hat.
9.2 Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.
10) Lehrmaterial
10.1 Der Veranstalter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrunterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
10.2 Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Veranstalters ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Lehrunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
11) Haftung
Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.1 Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
11.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Veranstalter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
13) Alternative Streitbeilegung
13.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
13.2 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitgliedschaften im Pony-Reiter-Club auf Hof Frida, Axstedt. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte diese Bedingungen an.
Eine Mitgliedschaft ist für Kinder ab 4 Jahren möglich.
Der Pony-Reiter-Club findet wöchentlich von Februar bis November statt.
Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Monatsanfang begonnen werden.
Im Dezember und Januar befindet sich der Hof in der Winterpause. In dieser Zeit findet kein Club statt und es wird kein Beitrag erhoben. Die Mitgliedschaft läuft trotzdem weiter. Der nächste Monatsbeitrag ist dann wieder zum 01.Februar fällig.
Während der Schulferien findet der Club in der ersten Hälfte der Ferien regulär statt. In der zweiten Hälfte der Ferien ruht der Clubbetrieb.
Der monatliche Beitrag läuft während der Ferien weiter, da der Club über das Jahr hinweg fortlaufend organisiert ist.
An Wochenenden mit Himmelfahrt und Pfingsten findet kein Pony-Reiter-Club statt.
Die Pony-Reiter-Club-Termine finden samstags zu folgenden Zeiten statt:
Gruppe 1: 09:00 – 10:30 Uhr
Gruppe 2: 10:45 – 12:15 Uhr
Jedes Kind wird einem passenden Pony zugeteilt. Die Auswahl erfolgt gemeinsam mit der Kursleitung, um eine harmonische Partnerschaft zu gewährleisten.
Es wird ausschließlich am Strick geritten – sicher, ruhig und kindgerecht.
Jedes Mitglied hat einen Helferin zur Seite, der bzw. die das Kind während des Termins unterstützt.
Eltern dürfen gerne dabei sein; Kinder ab 5 Jahren können aber auch ohne Begleitung teilnehmen.
Die Mitgliedschaft beinhaltet den wöchentlichen Pony-Reiter-Club sowie die Teilnahme an kleinen Veranstaltungen (z. B. Hofturnier, Mottoritte, Hoftag).
Im Beitrag enthalten ist das Starterkit, bestehend aus:
eigenem Putzzeug
Mitgliedsurkunde
Mitgliedsschleife/Rosette
kleine Überraschungen
Bei Erwerb eines Gutscheins darf das Starterkit vorab abgeholt werden, um es als Geschenk zu überreichen.
Sollte ein Kind krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen an einem Termin nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, an zusätzlichen Ritten im Jahresverlauf teilzunehmen. Diese werden über das Jahr hinweg flexibel angeboten.
Bei höherer Gewalt (z. B. Sturm, Orkan, extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen o. ä.) kann der Pony-Reiter-Club kurzfristig ausfallen.
Für solche wetterbedingten Ausfälle besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
Dafür stehen die oben genannten über das Jahr verteilten flexiblen Ausweichtermine zur Verfügung, die genutzt werden können, um verpasste Einheiten auszugleichen.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 199 € (Februar–November).
Die Zahlung erfolgt jeweils zum 1. eines Monats per Überweisung.
Während der Winterpause (Dezember & Januar) entfällt der Beitrag vollständig.
Ein Rücktritt von der Mitgliedschaft ist bis zwei Wochen vor Beginn des ersten Monats nach Anmeldung möglich.
Erfolgt kein fristgerechter Rücktritt, ist der volle Monatsbeitrag für den ersten Monat zu entrichten.
Bei Gutscheinen ist keine Rückerstattung möglich. Eine Stornierung oder Rückgabe von Gutscheinen ist ausgeschlossen; die oben genannte Rücktrittsfrist gilt hier nicht.
Eine anteilige Erstattung des Beitrags für versäumte Termine ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch Teilnehmer:innen verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten.
Eine bestehende private Haftpflichtversicherung für das Kind ist Voraussetzung für die Teilnahme.
Hof Frida haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.
Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Monatsbeiträge ist ausgeschlossen.
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation der Mitgliedschaft verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass das Kind gesundheitlich in der Lage ist zu reiten.
Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Diagnosen können grundsätzlich teilnehmen, sofern nach einem vorherigen persönlichen Gespräch mit der Kursleitung festgestellt wird, dass eine Teilnahme sicher und sinnvoll möglich ist.
Es liegt in der Verantwortung der Eltern, die Kursleitung über bekannte gesundheitliche Einschränkungen des Kindes zu informieren.
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass diese AGB gelesen und akzeptiert wurden.
Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten.